Online-Shops: die Herausforderung der persönlichen Daten

Mit der Einführung der General Data Protection Regulation (GDPR) im Jahr 2018 sind alle öffentlichen und privaten Organisationen, die sensible Daten vieler Menschen besitzen, in Alarmbereitschaft. Was die Betreiber von Händlerseiten betrifft, so müssen sie einige wichtige Dinge beachten.

Übereinstimmung der E-Commerce-Site mit der RGPD

Tausende von Internetnutzern kaufen täglich oder gelegentlich online ein. Bei jedem Kauf werden dem Online-Händler private Informationen anvertraut, darunter Identität, Adresse und Bankverbindung. Deshalb ist der Schutz von personenbezogenen Daten im E-Commerce von großer Bedeutung. Sobald ein Besucher eine E-Commerce-Website aufruft, sollte ein Popup-Fenster erscheinen, das ihn über die Existenz von Cookies informiert. Der Internetnutzer kann Cookies akzeptieren. Ansonsten steht es ihm frei, die Art der Cookies an seine Bedürfnisse anzupassen. Im Banner ist es obligatorisch, den Link vorzuschlagen, der direkt auf die Seite der Datenschutzerklärung des Online-Shops fällt. 

Anzeige einer Seite zum Datenschutz

Alle auf den Online-Verkauf spezialisierten Websites müssen den Schutz personenbezogener Daten im E-Commerce nachweisen. Es sollte eine Seite eingerichtet werden, auf der die Richtlinien zur Datenerfassung und -verwaltung für alle Benutzer aufgeführt sind. Falls Sie ein weiteres Pop-up für die Newsletter-Anmeldung anbieten wollen, ist eine doppelte Zustimmung des Käufers erforderlich. Nach der Validierung des Registrierungsformulars auf der Plattform muss die betreffende Person ihre E-Mail öffnen, um ihre Wahl zu bestätigen. Er hat auch das Recht, sich jederzeit wieder abzumelden. Dazu muss er nur eine Nachricht über das auf der E-Commerce-Plattform vorgeschlagene Kontaktformular schreiben. 

Ein Recht auf Löschung der eigenen Daten

Jeder Käufer, der ein Benutzerkonto bei einem Online-Shop hat, kann die Löschung seiner persönlichen Daten verlangen. Gemäß den Regeln zum Schutz personenbezogener Daten im E-Commerce sind alle Online-Shops verpflichtet, ihre Datenbanken alle drei Jahre zu bereinigen. Kunden, die seit 3 Jahren ein inaktives Konto haben, werden von der Plattform gelöscht. Sie können jedoch ein neues Kundenkonto mit der gleichen E-Mail-Adresse erstellen. Hinzu kommt die Freiheit des Datenexports durch seinen Autor. Alle Abonnenten haben das Recht, ihre persönlichen Daten, aber auch die Historie ihrer Einkäufe einfach abzurufen.

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